Wir vereinigen uns für ein aktives und gesundes Deutschland
und entwickeln ein einheitliches Suchnetzwerk für Sie.
Ernährungsberatung
(Prävention nach § 20 SGB V)
Wir begleiten Sie individuell und persönlich auf Ihrem Weg zur Vorbeugung ernährungsbezogener Erkrankungen, sowie Förderung Ihrer Gesundheit.
Durch unsere Ernährungsberatung:
Die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V richtet sich an Gesunde und erfolgt ohne ärztliche Verordnung. Die Beratung wird durch die meisten
gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Fragen Sie uns vor Beginn, welche Kassen sich an der Kostenübernahme beteiligen!
Wir bieten Ihnen:
Diättherapie
(§ 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V)
Warum benötigen Sie eine Diättherapie?
Durch eine gezielte Ernährung kann die Therapie bei vielen Erkrankungen unterstützt werden. Es gibt Krankheitsbilder, wie Zöliakie, Fruktosemalabsorption oder Laktoseintoleranz, für deren Behandlung eine Diättherapie unentbehrlich ist.
Eine persönliche und nach Ihren Bedürfnissen abgestimmte Diättherapie ist die Basis unserer Arbeit.
Durch unsere kompetente Begleitung und Hilfestellung während der Umsetzung Ihrer Diättherapie lindern Sie Ihre Beschwerden, verbessern Sie Ihren Gesundheitszustand, beugen Sie möglichen Folgeerkrankungen vor und steigern schließlich Ihre Lebensqualität.
Die Schwerpunkte unserer Diättherapie sind:
Die Diättherapie nach § 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V erfolgt über eine ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung mit möglicher Kostenbeteiligung der Krankenkassen. Nach Erhalt der Notwendigkeitsbescheinigung durch Ihren Arzt führen wir ein erstes kostenfreies 15 minütiges
Beratungsgespräch und besprechen das weitere Verfahren, und wir beantragen die Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse für Sie.
Rezeptseiten für Nahrungsmittelallergien & intoleranzen