Freistellungsbescheid
Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuergesetz des Finanzamtes Dresden-Nord, Steuernummer 202/140/19702 vom 07.03.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§51 ff. AO dient.