Wir vereinigen uns für ein aktives und gesundes Deutschland

und entwickeln ein einheitliches Suchnetzwerk für Sie.

 

 Ernährungsberatung 

(Prävention nach § 20 SGB V)

 

Ihr individueller Schlüssel zum Erhalt und zur Förderung Ihrer Gesundheit!

 

Wir begleiten Sie individuell und persönlich auf Ihrem Weg zur Vorbeugung ernährungsbezogener Erkrankungen, sowie Förderung Ihrer Gesundheit.

 

Durch unsere Ernährungsberatung: 

  • bekommen Sie ein bedarfsgerechtes, vollwertiges und gesundheitsförderndes Ernährungskonzept vermittelt. Sie beugen der Entstehung ernährungsbedingter Erkrankungen, z. B. Insulinresistenz,  Metabolisches Syndrom,  Adipositas etc. vor.
  • Sie nehmen Ihre eigenen Ressourcen besser wahr und werden in der Lage sein, Ihre eigenen Lösungsstrategien für Ihre Ernährungsziele zu entwickeln.

Die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V richtet sich an Gesunde und erfolgt ohne ärztliche Verordnung. Die Beratung wird durch die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Fragen Sie uns vor Beginn, welche Kassen sich an der Kostenübernahme beteiligen!

 

Wir bieten Ihnen: 

  • individuelle Beratungssprechstunden oder Gruppenberatungen über allgemeine gesunde Ernährung
  • Seminare
  • Vorträge
  • Kleingruppen bis 5 Personen

 

 

 

 Diättherapie

(§ 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V)

 

Warum benötigen Sie eine Diättherapie?

 

Durch eine gezielte Ernährung kann die Therapie bei vielen Erkrankungen unterstützt werden. Es gibt Krankheitsbilder, wie Zöliakie, Fruktosemalabsorption oder Laktoseintoleranz, für deren Behandlung eine Diättherapie unentbehrlich ist.

Eine persönliche und nach Ihren Bedürfnissen abgestimmte  Diättherapie ist die Basis unserer Arbeit. 

Durch unsere kompetente Begleitung und Hilfestellung während der Umsetzung Ihrer Diättherapie lindern Sie Ihre Beschwerden, verbessern Sie Ihren Gesundheitszustand, beugen Sie möglichen Folgeerkrankungen vor und steigern schließlich Ihre Lebensqualität.

 

Die Schwerpunkte unserer Diättherapie sind:

  • Stoffwechselerkrankungen wie Metabolisches Syndrom, Übergewicht, Adipositas, Insulinresistenz, Diabetes mellitus Typ 2 mit Begleit- oder Folgeerkrankungen, Gicht und Rheuma, Fettstoffwechselstörungen
  • Erkrankungen des Magen- Darmtraktes, z. B. Kurzdarmsyndrom,  Resorptionsstörungen, Ernährung vor und nach den bariatrischen Operationen, Morbus Crohn, Colitis ulzerose
  • Lebensmittelunverträglichkeiten wie Fruktosemalabsorption, Laktoseintoleranz und Zöliakie
  • Nahrungsmittelallergien
  • Herzkreislauferkrankungen wie Bluthochdruck
  • Ernährung bei Krebserkrankungen
  • Neurologische Erkrankung wie Multiple Sklerose
  • Kinderernährung & Erkrankungen

Die Diättherapie nach § 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V erfolgt über eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit möglicher Kostenbeteiligung der Krankenkassen. Nach Erhalt der Notwendigkeitsbescheinigung durch Ihren Arzt führen wir ein erstes kostenfreies 15 minütiges Beratungsgespräch und besprechen das weitere Verfahren, und wir beantragen die Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse für Sie.

 

 

 

 

Rezeptseiten für Nahrungsmittelallergien & intoleranzen

 

https://www.kochenohne.de

 

http://www.lecker-ohne.de