Primärprävention
Die Maßnahmen setzen vor Eintreten einer Erkrankung an. Das Ziel der Primärprävention ist die Verhinderung der Entstehung und des Auftretens von Krankheiten, Symptomen und Belastungsfolgen.
Maßnahmen nach Paragraph 20 - 24 des Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V)
Beispiele:
Aquafitness
Autogenes Training
Pilates
PMR
Rückenschule
Wirbelsäulengymnastik